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   BGH, 12.02.2004 - V ZB 57/03   

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BGH, 12.02.2004 - V ZB 57/03 (https://dejure.org/2004,840)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2004 - V ZB 57/03 (https://dejure.org/2004,840)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2004 - V ZB 57/03 (https://dejure.org/2004,840)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Selbstständiges Beweisverfahren - Keine Kostenentscheidung zu Lasten des Antragsgegners

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Keine Kostenentscheidung bei einseitiger Erledigungserklärung des Antragstellers (IBR 2004, 1081)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1005
  • MDR 2004, 715
  • FamRZ 2004, 868
  • BauR 2004, 1181
  • BauR 2004, 886 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG München, 14.10.1997 - 11 W 2624/97
    Auszug aus BGH, 12.02.2004 - V ZB 57/03
    Die einseitige Erklärung der Antragstellerin, das Verfahren sei in der Hauptsache erledigt, ermöglicht keine Kostengrundentscheidung gegen den Antragsgegner (OLG Hamburg MDR 1998, 242; OLG Dresden JurBüro 1999, 594; KG MDR 2002, 422; Lindacher JR 1999, 278, 279; aM OLG Koblenz, BauR 1998, 1045 ff; OLG München NJW-RR 2001, 1580, 1582).

    Um so weniger geht es an, über die Regelung des § 91a Abs. 1 ZPO hinaus (vgl. zur Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erklärung der Erledigung eines selbständigen Beweisverfahrens einerseits OLG Hamm OLGR 1999, 220; OLG München BauR 2000, 139; MünchKomm-ZPO/Lindacher, 2. Aufl., § 91a Rdn. 146; Musielak/Wolst, ZPO, 3. Aufl., § 91 Rdn. 65, § 91a Rdn. 3; Stein/Jonas/Leipold, aaO, vor § 485 Rdn. 8; Thomas/Putzo, aaO, § 494a Rdn. 6; Zöller/Herget, aaO, § 494a Rdn. 5; Notthoff, JurBüro 1998, 61; Lindacher, JR 1999, 278 f; anderereseits OLG Hamburg MDR 1998, 242; OLG Dresden JurBüro 1999, 594; OLG Stuttgart BauR 2000, 445; KG MDR 2002, 422; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, aaO, § 91 Rdn. 193) dem Antragsgegner ohne ein Verfahren in der Hauptsache und ohne Zustimmung zur Erledigungserklärung die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens aufzuerlegen.

  • OLG Dresden, 11.02.1999 - 15 W 1610/98

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach außergerichtlichem Vergleich

    Auszug aus BGH, 12.02.2004 - V ZB 57/03
    Die einseitige Erklärung der Antragstellerin, das Verfahren sei in der Hauptsache erledigt, ermöglicht keine Kostengrundentscheidung gegen den Antragsgegner (OLG Hamburg MDR 1998, 242; OLG Dresden JurBüro 1999, 594; KG MDR 2002, 422; Lindacher JR 1999, 278, 279; aM OLG Koblenz, BauR 1998, 1045 ff; OLG München NJW-RR 2001, 1580, 1582).

    Um so weniger geht es an, über die Regelung des § 91a Abs. 1 ZPO hinaus (vgl. zur Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erklärung der Erledigung eines selbständigen Beweisverfahrens einerseits OLG Hamm OLGR 1999, 220; OLG München BauR 2000, 139; MünchKomm-ZPO/Lindacher, 2. Aufl., § 91a Rdn. 146; Musielak/Wolst, ZPO, 3. Aufl., § 91 Rdn. 65, § 91a Rdn. 3; Stein/Jonas/Leipold, aaO, vor § 485 Rdn. 8; Thomas/Putzo, aaO, § 494a Rdn. 6; Zöller/Herget, aaO, § 494a Rdn. 5; Notthoff, JurBüro 1998, 61; Lindacher, JR 1999, 278 f; anderereseits OLG Hamburg MDR 1998, 242; OLG Dresden JurBüro 1999, 594; OLG Stuttgart BauR 2000, 445; KG MDR 2002, 422; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, aaO, § 91 Rdn. 193) dem Antragsgegner ohne ein Verfahren in der Hauptsache und ohne Zustimmung zur Erledigungserklärung die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens aufzuerlegen.

  • KG, 18.09.2001 - 4 W 183/01

    Kostenentscheidung nach Erledigung des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus BGH, 12.02.2004 - V ZB 57/03
    Die einseitige Erklärung der Antragstellerin, das Verfahren sei in der Hauptsache erledigt, ermöglicht keine Kostengrundentscheidung gegen den Antragsgegner (OLG Hamburg MDR 1998, 242; OLG Dresden JurBüro 1999, 594; KG MDR 2002, 422; Lindacher JR 1999, 278, 279; aM OLG Koblenz, BauR 1998, 1045 ff; OLG München NJW-RR 2001, 1580, 1582).

    Um so weniger geht es an, über die Regelung des § 91a Abs. 1 ZPO hinaus (vgl. zur Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erklärung der Erledigung eines selbständigen Beweisverfahrens einerseits OLG Hamm OLGR 1999, 220; OLG München BauR 2000, 139; MünchKomm-ZPO/Lindacher, 2. Aufl., § 91a Rdn. 146; Musielak/Wolst, ZPO, 3. Aufl., § 91 Rdn. 65, § 91a Rdn. 3; Stein/Jonas/Leipold, aaO, vor § 485 Rdn. 8; Thomas/Putzo, aaO, § 494a Rdn. 6; Zöller/Herget, aaO, § 494a Rdn. 5; Notthoff, JurBüro 1998, 61; Lindacher, JR 1999, 278 f; anderereseits OLG Hamburg MDR 1998, 242; OLG Dresden JurBüro 1999, 594; OLG Stuttgart BauR 2000, 445; KG MDR 2002, 422; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, aaO, § 91 Rdn. 193) dem Antragsgegner ohne ein Verfahren in der Hauptsache und ohne Zustimmung zur Erledigungserklärung die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens aufzuerlegen.

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98

    Widerruf der Erledigungserklärung

    Auszug aus BGH, 12.02.2004 - V ZB 57/03
    Die Erledigungserklärung des Klägers bedeutet vielmehr eine Änderung der Klage, aufgrund deren das Gericht durch Urteil darüber zu entscheiden hat, ob der klageweise geltend gemachte Anspruch bestanden hat und wegen des als Erledigung bezeichneten Ereignisses nicht mehr durchgesetzt werden kann (BGH, Beschl. v. 26. Juni 1994, I ZB 4/94, NJW 1994, 2364, 2365; Urt. v. 7. Juni 2001, I ZR 157/98, NJW 2002, 442; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 91a Rdn. 170; Musielak/Wolst, ZPO, 3. Aufl., § 91a Rdn. 29; Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 91a Rdn. 36 f., Zöller/Vollkommer, ZPO. 24. Aufl., § 91a Rdn. 34).
  • BGH, 26.05.1994 - I ZB 4/94

    "Greifbare Gesetzwidrigkeit II"; Wirksamkeit einer einseitigen

    Auszug aus BGH, 12.02.2004 - V ZB 57/03
    Die Erledigungserklärung des Klägers bedeutet vielmehr eine Änderung der Klage, aufgrund deren das Gericht durch Urteil darüber zu entscheiden hat, ob der klageweise geltend gemachte Anspruch bestanden hat und wegen des als Erledigung bezeichneten Ereignisses nicht mehr durchgesetzt werden kann (BGH, Beschl. v. 26. Juni 1994, I ZB 4/94, NJW 1994, 2364, 2365; Urt. v. 7. Juni 2001, I ZR 157/98, NJW 2002, 442; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 91a Rdn. 170; Musielak/Wolst, ZPO, 3. Aufl., § 91a Rdn. 29; Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 91a Rdn. 36 f., Zöller/Vollkommer, ZPO. 24. Aufl., § 91a Rdn. 34).
  • BGH, 22.05.2003 - VII ZB 30/02

    Voraussetzungen einer Entscheidung über die Kosten des selbständigen

    Auszug aus BGH, 12.02.2004 - V ZB 57/03
    Das soll nicht dazu führen, daß der Antragsteller der Kostenpflicht entgeht, die sich aus der Abweisung der Klage in der Hauptsache ergäbe (BGH, Beschl. v. 22. Mai 2003, VII ZB 30/02, BRAGOreport 2003, 144).
  • BGH, 27.04.1994 - XII ZB 154/93

    Zustellung der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist in die Gerichtsferien

    Auszug aus BGH, 12.02.2004 - V ZB 57/03
    Die Erledigungserklärung des Klägers bedeutet vielmehr eine Änderung der Klage, aufgrund deren das Gericht durch Urteil darüber zu entscheiden hat, ob der klageweise geltend gemachte Anspruch bestanden hat und wegen des als Erledigung bezeichneten Ereignisses nicht mehr durchgesetzt werden kann (BGH, Beschl. v. 26. Juni 1994, I ZB 4/94, NJW 1994, 2364, 2365; Urt. v. 7. Juni 2001, I ZR 157/98, NJW 2002, 442; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 91a Rdn. 170; Musielak/Wolst, ZPO, 3. Aufl., § 91a Rdn. 29; Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 91a Rdn. 36 f., Zöller/Vollkommer, ZPO. 24. Aufl., § 91a Rdn. 34).
  • BGH, 01.10.1986 - IVb ZB 83/86

    Unselbständige Anschlußberufung - Berufung - Begründung

    Auszug aus BGH, 12.02.2004 - V ZB 57/03
    Das erscheint vermeidbar und zudem häufig unbillig, weil das materielle Recht keinen Anspruch auf Ersatz von Kosten für die Abwehr eines Anspruchs gewährt, wenn weder vertragliche, noch vorvertragliche Beziehungen zwischen den Beteiligten vorliegen und - wie regelmäßig - auch ein deliktischer Kostenersatzanspruch ausscheidet (BGH, Urt. v. 4. November 1987, IVb ZB 83/86, NJW 1986, 2032, 2034).
  • OLG Koblenz, 28.03.1998 - 1 W 97/95

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung

    Auszug aus BGH, 12.02.2004 - V ZB 57/03
    Die einseitige Erklärung der Antragstellerin, das Verfahren sei in der Hauptsache erledigt, ermöglicht keine Kostengrundentscheidung gegen den Antragsgegner (OLG Hamburg MDR 1998, 242; OLG Dresden JurBüro 1999, 594; KG MDR 2002, 422; Lindacher JR 1999, 278, 279; aM OLG Koblenz, BauR 1998, 1045 ff; OLG München NJW-RR 2001, 1580, 1582).
  • OLG Stuttgart, 07.12.1999 - 3 W 31/99

    Übereinstimmende Erledigungserklärung im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus BGH, 12.02.2004 - V ZB 57/03
    Um so weniger geht es an, über die Regelung des § 91a Abs. 1 ZPO hinaus (vgl. zur Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erklärung der Erledigung eines selbständigen Beweisverfahrens einerseits OLG Hamm OLGR 1999, 220; OLG München BauR 2000, 139; MünchKomm-ZPO/Lindacher, 2. Aufl., § 91a Rdn. 146; Musielak/Wolst, ZPO, 3. Aufl., § 91 Rdn. 65, § 91a Rdn. 3; Stein/Jonas/Leipold, aaO, vor § 485 Rdn. 8; Thomas/Putzo, aaO, § 494a Rdn. 6; Zöller/Herget, aaO, § 494a Rdn. 5; Notthoff, JurBüro 1998, 61; Lindacher, JR 1999, 278 f; anderereseits OLG Hamburg MDR 1998, 242; OLG Dresden JurBüro 1999, 594; OLG Stuttgart BauR 2000, 445; KG MDR 2002, 422; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, aaO, § 91 Rdn. 193) dem Antragsgegner ohne ein Verfahren in der Hauptsache und ohne Zustimmung zur Erledigungserklärung die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens aufzuerlegen.
  • OLG München, 25.04.2001 - 28 W 1086/01

    Selbständiges Beweisverfahren und Kostenentscheidung

  • OLG München, 12.04.1999 - 15 W 1192/99

    Kostenentscheidung bei Zurücknahme des Beweissicherungsantrages

  • BGH, 10.10.2017 - VI ZR 520/16

    Selbständiges Beweisverfahren: Geltendmachung der Kosten im Wege der

    Daraus ergibt sich zweifelsfrei, dass das Berufungsgericht einen Zulassungsgrund nur im Hinblick auf die zuvor von ihm erörterte Frage gesehen hat, ob den Klägern allein die vom Bundesgerichtshof (Beschlüsse vom 8. Oktober 2013 - VIII ZB 61/12, NJW 2013, 3586, 3587 Rn. 10; vom 1. Juli 2004 - V ZB 66/03, NJW-RR 2004, 1580, 1581 unter III.1.c; vom 12. Februar 2004 - V ZB 57/03, NJW-RR 2004, 1005 f. unter III.2.) eröffnete Möglichkeit der Klage auf Feststellung offen stehe, dass der Antragsgegner zur Beseitigung der behaupteten Störung verpflichtet war, oder ob sie ihren materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch statthaft unmittelbar im Wege der Leistungsklage geltend machen können.

    Im selbständigen Beweisverfahren ergeht grundsätzlich keine Kostenentscheidung (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2004 - V ZB 57/03, aaO unter III.1.).

    Obsiegt er in diesem Verfahren, erreicht er eine Kostengrundentscheidung, die die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens umfasst (BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2013 - VIII ZB 61/12, NJW 2013, 3586, 3587 Rn. 10; vom 12. Februar 2004 - V ZB 57/03, NJW-RR 2004, 1005 f. unter III.2.; vgl. Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 494a Rn. 5).

  • BGH, 07.12.2010 - VIII ZB 14/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Umdeutung einer unzulässigen einseitigen

    Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Beschwerdegericht allerdings angenommen, dass im selbständigen Beweisverfahren grundsätzlich außerhalb des Anwendungsbereichs von § 494a ZPO keine Entscheidung über die Kostentragungspflicht zu treffen ist; diese Entscheidung ist dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2004 - V ZB 57/03, NJW-RR 2004, 1005 unter III 1; Senatsbeschluss vom 21. September 2010 - VIII ZB 73/09, juris Rn. 7).

    Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens bilden einen Teil der Kosten eines anhängigen oder zukünftigen Erkenntnisverfahrens zwischen den Parteien, neben dem oder zu dessen Vorbereitung das selbständige Beweisverfahren stattgefunden hat (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2004 - V ZB 57/03, aaO; vgl. ferner Urteil vom 9. Februar 2006 - VII ZB 59/05, NJW-RR 2006, 810 Rn. 11).

    a) Eine einseitige Erledigungserklärung ist im selbständigen Beweisverfahren unzulässig (BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2004 - V ZB 57/03, aaO, und vom 14. Oktober 2004 - VII ZB 23/03, aaO unter III 3 a).

    Da ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch des Antragsgegners nur in bestimmten Fällen besteht, ist diese Rechtsschutzmöglichkeit aber weniger Erfolg versprechend (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12. Februar 2004 - V ZB 57/03, aaO unter III 2 mwN).

  • BGH, 14.12.2016 - VII ZB 29/16

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung bei Unterbleiben der

    a) Im selbständigen Beweisverfahren ergeht grundsätzlich keine Kostenentscheidung (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2004 - V ZB 57/03, BauR 2004, 1181, 1182, juris Rn. 8).
  • BGH, 08.10.2013 - VIII ZB 61/12

    Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens als Gerichtskosten des

    Auch trifft es zu, dass die einseitige Erklärung des Antragstellers, ein selbständiges Beweisverfahren sei in der Hauptsache erledigt, keine Kostengrundentscheidung gegen den Antragsteller ermöglicht; denn in diesem Verfahren ergeht grundsätzlich keine Kostenentscheidung (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2004 - V ZB 57/03, NJW-RR 2004, 1005 unter III 1 mwN).

    Nimmt der Antragsgegner nach der Erhebung des beantragten Beweises eine Handlung vor, die das Interesse des Antragstellers entfallen lässt, den Antragsgegner hierauf klageweise in Anspruch zu nehmen, steht dem Antragsteller jedoch die Klage auf Feststellung offen, dass der Antragsgegner zu der vorgenommenen Handlung verpflichtet war; obsiegt er in diesem Verfahren, erreicht er eine Kostengrundentscheidung, die die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens umfasst (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2004 - V ZB 57/03, aaO unter III 2).

  • BGH, 09.05.2007 - IV ZB 26/06

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigung eines selbständigen

    Verzichtet der Antragsteller - etwa wegen des für ihn ungünstigen Ergebnisses der Beweisaufnahme - auf die Hauptsacheklage, soll dies nicht dazu führen, dass er der Kostenpflicht entgeht, die sich aus der Abweisung der Klage in der Hauptsache ergäbe (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2004 - V ZB 57/03 - NJW-RR 2004, 1005 unter III 2).

    Er hat aber ausgesprochen, dass eine einseitige Erklärung des Antragstellers, ein selbständiges Beweisverfahren sei in der Hauptsache erledigt, keine Kostenentscheidung gegen den Antragsgegner ermögliche (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2004 aaO unter III 1).

    In der Anordnung einer Beweiserhebung im Sinne von § 490 Abs. 2 ZPO liegt aber gerade keine Entscheidung über ein Recht oder einen Anspruch, noch ergeht eine solche Anordnung zum Nachteil des Antragsgegners (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2004 aaO unter III 1).

  • BGH, 14.10.2004 - VII ZB 23/03

    Kostenentscheidung nach einseitiger Erledigungserklärung im selbständigen

    Es ist nicht möglich dem Antragsgegner, ohne ein Verfahren in der Hauptsache und ohne Zustimmung zur Erledigungserklärung die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens aufzuerlegen (BGH, Beschluß vom 12. Februar 2004 - V ZB 57/03, MDR 2004, 715).
  • BGH, 20.10.2020 - VI ZB 28/20

    Keine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren!

    Soweit eine Kostenentscheidung in einem selbständigen Beweisverfahren von der Prozessordnung überhaupt vorgesehen ist, erfolgt sie gegen den Antragsteller, § 494a Abs. 2 ZPO (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2004 - V ZB 57/03, NJW-RR 2004, 1005, juris Rn. 8).
  • BGH, 01.07.2004 - V ZB 66/03

    Anforderungen an die Erhebung der Hauptsacheklage bei Erledigung der

    c) Dem Umstand, daß der Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 BGB hier bereits vor dem Abschluß des selbständigen Beweisverfahrens durch Erfüllung erloschen war, konnte der Antragsteller dadurch Rechnung tragen, daß er anstelle der - unbegründeten - Leistungsklage eine auf die Feststellung, daß die Antragsgegnerin zu der Beseitigung der Störung verpflichtet war, gerichtete Klage erhob (Senat, Beschl. v. 12. Februar 2004, V ZB 57/03, MDR 2004, 715).
  • OLG Hamm, 15.12.2015 - 28 W 41/15

    Kfz-Käufer, der sofort klagt, trägt das Kostenrisiko

    Ein solches Vorgehen wird als zulässig erachtet, wenn der Beklagte nach der selbständigen Beweiserhebung eine Handlung vornimmt, die das Interesse des Klägers entfallen lässt, den Beklagten hierauf klageweise in Anspruch zu nehmen (BGH, Beschl. v. 08.10.2013 VII ZB 61/12, NJW 2013, 3586, Tz 10; s. auch BGH, Beschl. v. 12.02.2004, V ZB 57/03, NJW-RR 2004, 1005).
  • LG Saarbrücken, 07.09.2012 - 10 S 78/12

    Innenputz wegen Schimmelbildung teils entfernt: 20% Mietminderung!

    Soweit eine Kostenentscheidung in einem selbstständigen Beweisverfahren von der Prozessordnung überhaupt vorgesehen ist, erfolgt sie gegen den Antragsteller, § 494 a Abs. 2 ZPO (BGH, Beschluss vom 12.2.2004, Az: V ZB 57/03, abgedruckt in MDR 2004, 715 - zitiert nach Juris).

    Dem soll § 494 a ZPO entgegenwirken (BGH, Beschluss vom 12.2.2004, a. a. O.).

    Nimmt aber der Antragsgegner nach der Erhebung des beantragten Beweises eine Handlung vor, die das Interesse des Antragstellers entfallen lässt, den Antragsgegner hierauf klageweise in Anspruch zu nehmen, liegt der Fall schon insofern anders, als § 494 a ZPO allein die Belastung des Antragstellers und nicht die Belastung des Antragsgegners mit den Kosten des Verfahrens vorsieht (BGH, Beschluss vom 12.2.2004, a. a. O.).

    Obsiegt er in diesem Verfahren, erreicht er eine Kostengrundentscheidung, die die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens umfasst (BGH, Beschluss vom 12.2.2004, a. a. O.).

  • OLG Hamm, 28.02.2008 - 24 W 20/05

    Vorliegen eines verfahrensrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs neben einem

  • OLG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 W 57/06

    Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren: Fall der übereinstimmenden

  • BGH, 08.07.2010 - VII ZB 36/08

    Beweissicherungsverfahren: Anfechtbarkeit einer Anordnung des Beschwerdegerichts

  • OLG Schleswig, 21.07.2005 - 16 W 37/05

    Kosten: Kostenentscheidung nach § 91a ZPO im selbstständigen Beweisverfahren

  • BGH, 21.09.2010 - VIII ZB 73/09

    Selbstständiges Beweisverfahren: Kostentragung bei unterbliebener Beweisaufnahme

  • OLG Düsseldorf, 12.04.2005 - 7 W 10/05

    Zur Kostenentscheidung beim selbständigen Beweisverfahren und der

  • OLG Karlsruhe, 27.04.2006 - 7 W 18/06

    Selbstständiges Beweisverfahren wegen Baumängeln: Nichterhebung einer

  • LG Köln, 10.11.2016 - 1 S 222/15
  • OLG Düsseldorf, 10.01.2006 - 22 W 36/05

    Anordnung einer Frist zur Klageerhebung gemäß § 494a ZPO

  • BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 281/03

    Berücksichtigung des Erfüllungseinwandes im Zwangsvollstreckungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 12.04.2005 - 23 W 10/05

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach übereinstimmender

  • LG Lübeck, 31.03.2021 - 7 T 127/21

    Aufhebung eines Kostenbeschlusses nach Klageerhebung

  • OLG Hamm, 26.09.2006 - 21 W 64/05

    Kostenpflicht im selbständigen Beweisverfahren nach Antrag auf Klageerhebung

  • OLG Koblenz, 17.10.2008 - 7 WF 867/08

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens im Rahmen der güterrechtlichen

  • OLG Celle, 17.09.2010 - 6 W 150/10

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens hinsichtlich der Ursachen eines

  • OLG Hamm, 05.01.2018 - 12 W 28/17

    Zulässigkeit eines Antrags gem. § 494a Abs. 1 ZPO bei Beseitigung von Mängeln

  • OLG Saarbrücken, 12.03.2008 - 4 W 312/07

    Keine Kostenentscheidung im Beweisverfahren bei sich auf das Beweisthema

  • LG Landshut, 04.11.2016 - 54 O 2361/14

    Gewährleistungsansprüche einer WEG gegen den Werkunternehmer

  • LG Lübeck, 16.07.2015 - 7 T 243/15

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme vor

  • OLG Frankfurt, 23.01.2006 - 8 W 101/05

    Selbstständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung nach übereinstimmender

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2009 - 15 E 31/09
  • LG Nürnberg-Fürth, 19.05.2014 - 12 O 2881/14

    Streitwert einer Feststellungsklage

  • OLG München, 09.07.2014 - 20 W 1311/14

    Keine einseitige Erledigungserklärung im selbständigen Beweisverfahren!

  • OLG Düsseldorf, 01.12.2008 - 21 W 32/08

    Selbständiges Bweisverfahren - Kostentragungspflicht des Antragsgegners

  • OLG Koblenz, 14.07.2004 - 3 W 413/04

    Kostenentscheidung bei Nichtbetreiben des selbständigen Beweisverfahrens

  • OLG Hamburg, 20.10.2006 - 9 W 88/06

    Übereinstimmende Erledigungserklärung: Kosten

  • OLG München, 16.11.2004 - 1 W 2704/04

    Kostentragung bei Zurückweisung eines Antrags auf Durchführung des selbständigen

  • OLG Schleswig, 29.03.2018 - 16 W 39/18

    Hauptsacheverfahren anhängig: Keine Kostenentscheidung im Beweisverfahren!

  • LG Mönchengladbach, 08.09.2005 - 5 T 352/05

    Beweisverfahren, Kostenentscheidung, einseitige Erledigung

  • LG Wiesbaden, 18.03.2005 - 11 OH 1/03

    Unzulässigkeit einer einseitigen Erledigungserklärung im selbständigen

  • LG Chemnitz, 10.07.2009 - 7 OH 6/08

    Zulässigkeit d. einseitigen Erledigungserklärung

  • LG Stuttgart, 03.06.1993 - 6 KfH O 13/93

    Verwendung von Planunterlagen aus dem Angebotsverfahren ohne Einwilligung des

  • AG Bad Kreuznach, 30.11.2006 - 2 H 11/03

    Einseitige Erledigungserklärung

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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 29.01.2004 - 8 U 173/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5404
OLG Braunschweig, 29.01.2004 - 8 U 173/99 (https://dejure.org/2004,5404)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 29.01.2004 - 8 U 173/99 (https://dejure.org/2004,5404)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - 8 U 173/99 (https://dejure.org/2004,5404)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Haftung des Tiefbauunternehmers für Schäden an einem Regenwassertank: Darlegungs- und Beweislast des Unternehmers; Entlastung hinsichtlich eines vorschriftswidrigen Einbaus mit Handeln auf Anweisung des Bestellers; Beweisvereitelung durch den Besteller

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 631 Abs. 1 BGB; § 635 BGB
    Werkmangel (Beschädigung an einem Regenwassertank); Beweisvereitelung; Umfang des Nichterfüllungsschadens; Schadensminderungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werkmangel (Beschädigung an einem Regenwassertank); Beweisvereitelung; Umfang des Nichterfüllungsschadens; Schadensminderungspflicht

  • Judicialis

    EGBGB Art. 229 § 5; ; EGZPO § ... 26 Nr. 5; ; EGZPO § 26 Nr. 8; ; ZPO § 287 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 427; ; ZPO § 441 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 444; ; ZPO § 453 Abs. 2; ; ZPO § 454 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 254; ; BGB § 631 Abs. 1; ; BGB § 635; ; VOB/B § 4 Nr. 3; ; VOB/B § 13 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    Verrechnung einer Restwerklohnforderung mit einem Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung

  • ibr-online

    Beweisvereitelung bei Verweigerung zerstörender Eingriffe?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Beweisvereitelung bei Verweigerung zerstörender Eingriffe? (IBR 2004, 474)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2004, 550
  • BauR 2004, 886 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.06.1997 - X ZR 119/94

    Führung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.01.2004 - 8 U 173/99
    Der Bundesgerichtshof lässt in solchen Fällen Beweiserleichterungen zu, die u. U. bis zur Umkehr der Beweislast gehen können (vgl. BGH-NJW 1998, 79 ff., Gründe Ziff. 4 b mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 40/80

    Umfang des Leistungsverweigerungsrechts wegen mangelhafter Werkausführung bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.01.2004 - 8 U 173/99
    Die Tatsache, dass ein Mangel seines Werkes vorliegt, genügt grundsätzlich zur Begründung seiner Haftung (BGH LM Nr. 3 zu § 633 BGB; BGH BauR 1981, 577, 579; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rn. 1516).
  • BGH, 03.03.1998 - X ZR 4/95

    Übernahme der Aufsicht über die Herstellung einer Segelyacht; Verjährung von

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.01.2004 - 8 U 173/99
    Unter den gemäß § 635 BGB zu ersetzenden Nichterfüllungsschaden fallen insbesondere die Kosten der Mängelbeseitigung (BGH NJW-RR 1998, 1027; Palandt/Sprau, BGB, 61. Aufl., § 635 Rn. 6 b).
  • BGH, 14.09.1999 - X ZR 89/97

    Prüfungspflicht des Unternehmers hinsichtlich vom Besteller angelieferter Sachen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.01.2004 - 8 U 173/99
    Das ergibt sich zum einen daraus, dass der Werkunternehmer auch ohne besondere Zusage in der Regel die Pflicht hat, sich nach Anlieferung durch Überprüfung der vom Besteller angelieferten Sachen zu vergewissern, dass diese zur Herstellung eines mangelfreien Werks geeignet sind (BGH NJW 2000, 280).
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 148/01

    Berufungsbeschwer bei Prozeßaufrechnung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.01.2004 - 8 U 173/99
    Der Senat war auch gehalten, diese Verrechnung vorzunehmen, ohne dass es noch einer Entscheidung über die streitige Frage der Massen sowie über die übrigen Mängelansprüche bedurfte, da der Beklagte im Termin vom 4. Dezember 2003 ausdrücklich klargestellt hat, seine Gegenforderungen im Wege der Verrechnung und nicht im Wege der Aufrechnung geltend zu machen (Bl. 507 d. A.; Umkehrschluss aus BGH Urteil v. 13.12.2001 - VII ZR 148/01, Seite 5 = BauR 2002, 664, 665 f.).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2001 - 22 U 130/00

    Fehlerhafte Tragwerksplanung einer Betonplatte - Planungsfehler des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.01.2004 - 8 U 173/99
    Die Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, die nach Lage der Sache zur Wahrnehmung eigener Angelegenheiten jeder verständige Mensch ausübt, um sich selbst vor Schaden zu bewahren (vgl. OLG Düsseldorf BauR 2001, 1468, 1470; Werner/Pastor, a. a. O., Rn. 224, 44), welche den Maßstab für die Schadensminderungspflicht bildet, erfordert es nicht, dass der Beklagte einen solchen Zustand hinzunehmen hat.
  • BGH, 23.09.2020 - IV ZR 88/19

    Kann ein Sachverständiger zur Bauteilöffnung gezwungen werden?

    Zu einer Bauteilöffnung unter Eingehung unkalkulierbarer (Haftungs-)Risiken braucht das Gericht einen Sachverständigen nicht anzuweisen (vgl. Kern, BauR 2014, 603, 613; Keldungs, Jahrbuch Baurecht 2009, 217, 229; siehe auch OLG Braunschweig NZBau 2004, 550 [juris Rn. 18] zur Freilegung eines im Eigentum des Beweisgegners stehenden Regenwassertanks).
  • OLG Brandenburg, 19.08.2009 - 4 U 167/99

    Schadensersatz wegen mangelhafter Bauüberwachung hinsichtlich der

    Zum Zeitpunkt des Vergleichschlusses am 14. Januar 2004 war - seit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. April 2001 (VII ZR 161/00) - in Rechtsprechung und Literatur herrschende Auffassung, dass der gegenüber einem werkvertraglichen Vergütungsanspruch in Ansatz gebrachte Schadensersatzanspruch gemäß § 635 BGB a.F. bzw. § 13 Nr. 7 VOB/B des Auftraggebers wegen Baumängeln nicht als selbständiger Anspruch anzusehen ist, sondern im Rahmen der Differenztheorie zur Schadensberechnung einen bloßen, zur Verrechnung gestellten unselbständigen Rechnungsposten darstellt (vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Januar 1978 - VII ZR 175/75 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Juni 2002 - 5 U 61/01 - OLG Oldenburg, Urteil vom 25. März 2003 - 2 U 232/02 - OLG Köln, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 3 U 141/00 - OLG Dresden, Urteil vom 26. Juni 2003 - 19 U 2278/02 - OLG Braunschweig, Urteil vom 29. Januar 2004 - 8 U 173/99; OLG Hamm, Urteil vom 25. September 2003 - 21 U 8/03 - OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. März 2005 - 6 U 155/00 - ebenso Werner/Pastor 11. Aufl. 2005, Rdnr. 2577; dogmatische Bedenken von Ingenstau/Korbion, 15. Aufl. 2003,§ 13 Nr. 7 VOB/B, Rdnr. 154 ff.).
  • LG Kiel, 30.01.2009 - 9 OH 49/07

    Selbstständiges Beweisverfahren wegen Baumängeln: Bauteilöffnung durch den

    Wie die Entscheidung des OLG Braunschweig (BauR 2004, 886) instruktiv belegt, gewähren Haftpflichtversicherungen für zerstörende Untersuchungen nicht in jedem Fall eine Deckung, so dass bei Erteilung einer Weisung des Gerichts an den Sachverständigen dieser selbst haften müsste.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.03.2002 - 1 W 12/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4347
OLG Stuttgart, 25.03.2002 - 1 W 12/02 (https://dejure.org/2002,4347)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.03.2002 - 1 W 12/02 (https://dejure.org/2002,4347)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. März 2002 - 1 W 12/02 (https://dejure.org/2002,4347)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf mündliche Erläuterung eines Gutachtens durch den Sachverständigen im selbstständigen Beweisverfahren

  • Judicialis

    ZPO §§ 91 ff.; ; ZPO § ... 355; ; ZPO § 397; ; ZPO § 397 Abs. 1; ; ZPO § 402; ; ZPO § 406 Abs. 1; ; ZPO § 406 Abs. 2; ; ZPO § 406 Abs. 3; ; ZPO § 411 Abs. 4; ; ZPO § 485 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 485 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 492 Abs. 1; ; ZPO § 485 Abs. 2; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2; ; GKG § 49

Kurzfassungen/Presse

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Rechte im selbständigen Beweisverfahren im Arzthaftungsrecht; Arzthaftungsrecht, Prozessrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 886 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 22 W 10/00

    Mündliche Anhörung des Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2002 - 1 W 12/02
    Auch nach ihrem Sinn und Zweck, die Einwendungen gegen Umfang und Ergebnis der Beweisaufnahme der Anfechtung der abschließenden Entscheidung vorzubehalten und die Verzögerung durch einen Zwischenstreit zu vermeiden, kann die Vorschrift im selbständigen Beweisverfahren nicht angewendet werden, weil es eine abschließende Entscheidung nicht gibt (OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 141).

    (OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 141; OLGR München 1994, 106; OLGR Köln 1997, 69).

  • BGH, 22.05.2001 - VI ZR 268/00

    Frist zur Stellungnahme zum Gutachten; Ladung des Sachverständigen zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2002 - 1 W 12/02
    Die Partei hat einen prozessualen Anspruch auf mündliche Befragung des Sachverständigen nach §§ 397, 402 ZPO, auch wenn das Gericht aufgrund des schriftlichen Gutachtens des Sachverständigen die Frage für ausreichend geklärt erachtet (BGH VersR 2002, 120; VersR 1998, 342 und VersR 1997, 509).
  • BGH, 07.10.1997 - VI ZR 252/96

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2002 - 1 W 12/02
    Die Partei hat einen prozessualen Anspruch auf mündliche Befragung des Sachverständigen nach §§ 397, 402 ZPO, auch wenn das Gericht aufgrund des schriftlichen Gutachtens des Sachverständigen die Frage für ausreichend geklärt erachtet (BGH VersR 2002, 120; VersR 1998, 342 und VersR 1997, 509).
  • BGH, 17.12.1996 - VI ZR 50/96

    Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2002 - 1 W 12/02
    Die Partei hat einen prozessualen Anspruch auf mündliche Befragung des Sachverständigen nach §§ 397, 402 ZPO, auch wenn das Gericht aufgrund des schriftlichen Gutachtens des Sachverständigen die Frage für ausreichend geklärt erachtet (BGH VersR 2002, 120; VersR 1998, 342 und VersR 1997, 509).
  • OLG Köln, 28.04.1999 - 19 W 15/99

    Unzulässigkeit Beschwerde neue Begutachtung ablehnender Beschluss selbständiges

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2002 - 1 W 12/02
    Das gibt der Beschwerdeführerin Gelegenheit darzulegen, ob sie eine Ablösung des Sachverständigen und eine weitere Begutachtung begehrt, die im Ermessen des Landgerichts liegt und nicht mit der Beschwerde angegriffen werden kann (OLG Köln NJW-RR 2000, 729), oder den Sachverständigen ablehnt, was nur wegen Besorgnis der Befangenheit, § 406 Abs. 1 ZPO, und unter den Voraussetzungen des § 406 Abs. 2 und 3 ZPO möglich ist.
  • OLG Köln, 12.07.1996 - 11 W 44/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2002 - 1 W 12/02
    (OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 141; OLGR München 1994, 106; OLGR Köln 1997, 69).
  • OLG Brandenburg, 05.10.2009 - 5 W 46/09

    Selbstständiges Beweisverfahren: Behandlung eines Antrags auf schriftliche

    Die Partei hat nämlich einen prozessualen Anspruch auf mündliche Befragung des Sachverständigen nach §§ 397, 402 ZPO, selbst dann, wenn das Gericht auf Grund des schriftlichen Gutachtens des Sachverständigen die Frage für ausreichend geklärt erachtet (BGH VersR 2002, 120; VersR 1998, 342; VersR 1997, 509; OLG Stuttgart, Baurecht 2004, 886).

    Dies gilt ohne Weiteres auch im selbständigen Beweisverfahren, obwohl nach § 485 Abs. 2 ZPO nur die schriftliche Begutachtung vorgesehen ist (OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 141; OLGR Münchener 1994, 106; OLG Stuttgart, Baurecht 2004, 886).

    Wie der Anspruch auf mündliche Erläuterung des Sachverständigengutachtens Ausschlusses des Anspruches auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist, über das ebenfalls zu der Gewährung des rechtlichen Gehörs, den Parteien die Möglichkeit einzuräumen, einem Sachverständigen nach Vorliegen des schriftlichen Gutachtens Fragen zu stellen, ihm Bedenken vorzutragen oder ihn um nähere Erläuterungen von Zweifelspunkten zu bitten (OLG Stuttgart Baurecht 2004, 886).

  • OLG Rostock, 22.03.2007 - 7 W 122/06

    Selbständiges Beweisverfahren: Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung

    § 492 Abs. 1 ZPO nimmt nur auf die besonderen für die Aufnahme der einzelnen Beweismittel geltenden Vorschriften Bezug, nicht auf die allgemeinen Vorschriften über die Anordnung und Durchführung der Beweisaufnahme in einem Rechtsstreit (vgl. u.a. OLG Stuttgart, Beschluss v. 25.03.2002, 1 W 12/02, OLGR 2002, 418 f.).
  • OLG Stuttgart, 31.10.2008 - 8 W 455/08

    Selbständiges Beweisverfahren: (Un-)Anfechtbarkeit der Anordnung einer

    Ob bereits § 355 Abs. 2 ZPO der Zulässigkeit der Beschwerde entgegen steht, kann dahinstehen - der 1. Zivilsenat des OLG Stuttgart (Justiz 2003, 149) hält § 355 ZPO im selbstständigen Beweisverfahren gem. § 492 Abs. 1 ZPO für nicht anwendbar, ebenso: OLG Rostock (AGS 2007, 575), a. A.: Herget in Zöller, a. a. O., § 492 ZPO Rdnr. 1. Denn schon die allgemeinen Voraussetzungen des § 567 Abs. 1 ZPO sind nicht erfüllt.
  • KG, 10.11.2009 - 27 W 100/09

    Selbstständiges Beweisverfahren: Beschwerde gegen Zurückweisung eines Antrags auf

    Die Parteien haben zwar auch im selbständigen Beweissicherungsverfahren zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs gemäß §§ 492 Abs. 1, 402, 397 ZPO das Recht, den Sachverständigen mündlich zu hören, auch wenn das Gericht gemäß § 411 Abs. 3 ZPO keinen Klärungsbedarf sieht (BGH, Beschluss v. 22.05.2007 - VI ZR 233/06 - Beschluss v. 08.11.2005 - VI ZR 121/05 - und v. 13.09.2005 - VI ZB 84/04 - Urteil v. 29.10.2002 - VI ZR 353/01; Urteil v. 22.05.2002 - VI ZR 268/00; Urteil v. 17.12.1996 - VI ZR 50/96; OLG Stuttgart, Beschluss v. 25.03.2002 - 1 W 12/02; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 14.05.1999 - 19 W 18/99, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.02.2004 - 13 W 6/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12371
OLG Stuttgart, 23.02.2004 - 13 W 6/04 (https://dejure.org/2004,12371)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.02.2004 - 13 W 6/04 (https://dejure.org/2004,12371)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Februar 2004 - 13 W 6/04 (https://dejure.org/2004,12371)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Gegenantrags im selbstständigen Beweisverfahren; Erfordernis der Erheblichkeit eines Beweisantrags im Hauptsacheverfahren für die Entscheidung des Rechtsstreits; Erfordernis eines unmittelbaren sachlichen Zusammenhangs mit der Fragestellung des ...

  • Judicialis

    ZPO § 485

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gegenanträge im selbständigen Beweisverfahren: Nur zulässig, wenn entscheidungserheblich! (IBR 2004, 475)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 886 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 27.06.2016 - 19 W 13/16

    Zulässigkeit eines Gegenantrags des Antragsgegners im selbständigen

    Solche Gegenanträge sind nämlich nur dann zulässig, wenn sie nicht einen anderen Beteiligten in das Verfahren einbeziehen, bereits vor Bestellung des Sachverständigen gestellt worden sind und ihr Thema in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang mit der Fragestellung des Beweisantrages des Antragstellers steht (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.2.2004 - 13 W 6/04, in: OLGR 2004, 254 m.w.N.; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.3.2011 - 6 W 727/10, in: IBR 2011, 557 [red.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 08.04.2002 - 11 W 358/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9452
OLG Dresden, 08.04.2002 - 11 W 358/02 (https://dejure.org/2002,9452)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08.04.2002 - 11 W 358/02 (https://dejure.org/2002,9452)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08. April 2002 - 11 W 358/02 (https://dejure.org/2002,9452)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren ; Bruchteil des mutmaßlichen Hauptsachestreitwerts ; Objektiver Wert der behaupteten Mängel; Vorstellung des Antragstellers von den Mangelbeseitigungskosten ; Interesse der Antragsteller an der Durchführung des Beweisverfahrens

  • Judicialis

    ZPO § 485; ; ZPO § 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 886 (Ls.)
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 10.03.2003 - 14 W 141/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14755
OLG Koblenz, 10.03.2003 - 14 W 141/03 (https://dejure.org/2003,14755)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.03.2003 - 14 W 141/03 (https://dejure.org/2003,14755)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. März 2003 - 14 W 141/03 (https://dejure.org/2003,14755)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtskostenanspruch der Staatskasse ; Verjährungseinrede eines Gebührenschuldners ; Einwand des Rechtsmissbrauchs ; Hinderung der rechtzeitigen Geltendmachung einer Forderung ; Vertrauenerwecken hinsichtlich Nichterhebung einer Verjährungseinrede ; Unredliches ...

  • Judicialis

    GKG § 5; ; GKG § 10; ; GKG § 49; ; GKG § 54; ; BGB § 194; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de

    Gerichtskosten: Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens gegenüber der Verjährungseinrede des Gebührenschuldners

  • ibr-online

    Rechtsmissbräuchliche Verjährungseinrede

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 886 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.10.2002 - IX ZB 271/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Kostenansatzverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.03.2003 - 14 W 141/03
    Die Frage der Zulassung einer Rechtsbeschwerde stellt sich nicht (vgl. BGH JurBüro 2003, 101).
  • OLG Rostock, 02.02.2021 - 4 U 70/19

    Werkvertrag über Errichtung eines Einfamilienhauses: Verjährung von

    Die Einrede ist nicht etwa schon deshalb missbräuchlich, weil der Schuldner weiß, dass der Anspruch zu Recht besteht oder weil der Gläubiger nicht mit der Verjährungseinrede gerechnet hat (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 10.03.2003, Az.: 14 W 141/03, - zitiert nach juris -, Rn. 8).
  • LG Gera, 22.12.2020 - 6 O 1797/18

    Schadensersatzansprüche wegen anwaltlicher Pflichtverletzung

    Die Kammer verkennt hierbei nicht, dass an die Anwendung des § 242 BGB im Verjährungsrecht hohe Anforderungen zu stellen sind (OLG Koblenz, Beschluss vom 10.03.2003, Az. 14 W 141/03 - juris, Tz. 8).
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